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   VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z   

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https://dejure.org/2009,5429
VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z (https://dejure.org/2009,5429)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z (https://dejure.org/2009,5429)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 1 A 1785/09.Z (https://dejure.org/2009,5429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 126 Abs 3 BRRG, § 46 DRiG, § 71 Abs 3 DRiG, § 43 Abs 1 VwGO, §§ 68 VwGO
    Klage gegen Geschäftsverteilungsplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Überprüfung behaupteter Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan im Wege der Feststellungsklage; Begründung eines Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit durch Festlegungen eines Geschäftsverteilungsplanes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Überprüfung behaupteter Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan im Wege der Feststellungsklage; Begründung eines Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit durch Festlegungen eines Geschäftsverteilungsplanes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09

    Klage gegen Geschäftsverteilungsplan

    VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Vorverfahren; Feststellungsinteresse;

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wolfgang Meyer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1652
  • DVBl 2010, 267
  • DÖV 2010, 284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Denn weder die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.02.1964 - 2 BvR 411/61 - BVerfGE 17, 252) noch diejenige des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1980 (- 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164) stellen entgegenstehende Rechtssätze auf.

    Schließlich ist das Verwaltungsgericht auch nicht hinsichtlich des Maßstabs der Begründetheitsprüfung von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1964 (- 2 BvR 411/61 - BVerfGE 70, 252) abgewichen.

    33 Im Übrigen dürfte sich diese Frage bereits anhand der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1964 - 2 BvR 411/61 - dahingehend beantworten lassen, dass die entsprechende Zielrichtung des Präsidiumsbeschlusses über die Geschäftsverteilung zu berücksichtigen ist.

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Eine Änderung der Geschäftsverteilung verletzt dagegen die richterliche Unabhängigkeit nicht, solange das Präsidium die notwendige Sorgfalt bei der Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens an den Tag gelegt und nicht willkürlich entschieden hat (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909 = DRiZ 2008, 122).

    Demgemäß können die Festlegungen eines Geschäftsverteilungsplans keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit begründen, wenn keine besonderen Umstände hinzutreten (BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - a. a. O.).

  • BVerfG, 03.12.1990 - 2 BvR 785/90

    Mangelnde Rechtswegerschöfpung bei Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass neben der Erhebung der Feststellungsklage gegen die Auswirkungen des Geschäftsverteilungsplans grundsätzlich auch ein Antrag nach § 123 VwGO zulässig ist, so dass auch die Möglichkeit der Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes besteht (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 04.12.1990 - 2 BvR 785/90 und 2 BvR 1536/90 - DRiZ 1991, m. w. N.).

    Denn nachdem es nunmehr gefestigter Rechtsprechung entspricht, dass gegen Geschäftsverteilungspläne auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 123 VwGO gestellt werden kann (so BVerfG, Beschluss vom 03.12.1990 - 2 BvR 785/90 und 2 BvR 1536/90 - DRiZ 1991, 100, sowie schon Hess. VGH, Beschluss vom 29.12.1981 - 1 TG 45/81 - DRiZ 1984, S. 62 f.), hätte dem Kläger diese Möglichkeit ebenfalls offen gestanden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 1 A 1703/07
    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Denn § 126 Abs. 3 BRRG (jetzt § 126 BBG bzw. § 54 Abs. 3 BeamtStatG) legt ausdrücklich fest, dass die Vorschriften der VwGO über das Vorverfahren für alle Klagen des Beamten einschließlich der Leistungs- und Feststellungsklagen gelten, so dass es für ein Absehen vom Vorverfahren bei der Feststellungsklage keine rechtliche Grundlage gibt (ausdrücklich für die Durchführung des Vorverfahrens auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2008 - 1 A 1703/07 - juris, Rdnr. 68 ff. des Abdrucks, m. w. N. zum Meinungsstand).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Unabhängig davon ist das Verwaltungsgericht auch nicht von dem weiterhin zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1997 (- 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95 und 2 BvR 1065/95 - BVerfGE 96, 27 ff.) abgewichen.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Denn weder die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.02.1964 - 2 BvR 411/61 - BVerfGE 17, 252) noch diejenige des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1980 (- 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164) stellen entgegenstehende Rechtssätze auf.
  • VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Vorverfahren; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 28. April 2009 - 1 K 691/08.KS - wird abgelehnt.
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    7 Insbesondere liegt keine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1975 - 7 C 47.73 - (BVerwGE 50, 11 ff.) vor, weil das Verwaltungsgericht ein Vorverfahren vor Erhebung der Feststellungsklage für notwendig erachtet hat.
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Dies gilt hinsichtlich der Ausgangssituation schon deshalb, weil nicht Grundrechte des Klägers, sondern seine sachliche und persönliche Unabhängigkeit als Richter im Sinne von Art. 97 Abs. 1 und 2 GG in Streit stehen, die allenfalls als grundrechtsähnliches Individualrecht einzustufen sind (vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 24.01.1961- 2 BvR 74/60 - BVerfGE 12, 81 und vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 74/60 - juris).
  • VGH Hessen, 06.08.2009 - 1 E 2206/09

    Unanfechtbarkeit der Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Darauf ist der Kläger in dem ablehnenden Beschwerdebeschluss bezüglich seiner beantragten Protokollberichtigung (Hess. VGH, Beschluss vom 06.08.2009 - 1 E 2206/09 -) bereits ausdrücklich hingewiesen worden und dies gilt auch hinsichtlich des Berufungszulassungsverfahrens.
  • BVerwG, 14.04.1986 - 2 CB 54.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision auf Grund vermeintlicher

  • VGH Hessen, 29.12.1981 - 1 TG 45/81
  • VG Weimar, 06.11.2014 - 1 K 1036/12

    Feststellungsklage gegen einen Präsidiumsbeschluss über die Geschäftsverteilung

    Für die gerichtliche Überprüfung eines früheren, nicht mehr in Kraft befindlichen Geschäftsverteilungsplanes kann jedoch nur dann ein berechtigtes Interesse bestehen, wenn sich aus der früheren Regelung der Geschäftsverteilung noch Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Richters ergeben können (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschl. vom 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z - juris).

    Denn es ist ihm unbenommen, gegen solche Geschäftsverteilungspläne im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorzugehen (BVerfG, Beschl. vom 03.12.1990 - 2 BvR 785/90 und 2 BvR 1536/90; Hessischer VGH, Beschl. vom 11.12.2009 a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in

    Fehlerhaft ist die den einzelnen Richter betreffende Zuweisung nur dann, wenn für sie kein sachlicher Grund ersichtlich ist und die Entscheidung maßgeblich durch sachfremde Erwägungen geprägt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/91 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 A 1785/09 -, juris m. w. N.).
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